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Nützliche Informationen, persönliche Erfahrungsberichte und visuelle Einblicke zum Leben in Paraguay für Auswanderer!

Anleitung zur Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay („residencia temporal“)

Allgemeine Infos

Die temporäre Aufenthaltsbewilligung ist bei der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde zu beantragen. Sie muss zwingend persönlich beantragt werden (falls ihr ein Büro mit der Einholung der Bewilligung beauftragt, wird euch ein Mitarbeitende zur Behörde begleiten und vor Ort unterstützen). Die temporäre Aufenthaltsbewilligung ist zwei Jahre gültig und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Die Adresse der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción findet ihr unter folgendem Link: https://share.google/zTQdYMSc870jTGlmi

Weitere Standorte können der Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde entnommen werden. Um die Dienstleistungen der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde möglichst allen Einwanderern in Paraguay zugänglich zu machen, sind mobile Teams zu vorher festgelegten Zeiten im Land unterwegs. Alle Informationen zu diesem Service namens „MIGRAMÓVIL“ findet ihr ebenfalls auf der Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde.

Für alle, die es eilig haben und auf ein paar Fragen schnelle Antworten suchen: ihr findet am Ende dieser Seite ein FAQ.

Erforderliche Unterlagen

Die für den Erhalt der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay erforderlichen Unterlagen, könnt ihr der Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde entnehmen. Ihr findet diese unter folgendem Link: https://migraciones.gov.py/residencia-temporal/

Konkret müsst ihr die nachstehenden Unterlagen vorlegen, wobei sich die Behörde vorbehält, weitere Dokumente nach Ermessen einzufordern:

  • Gültiger Reisepass mit Einreisestempel
  • Geburtsurkunde
  • Amtliches Dokument zu eurem aktuellen Zivilstand. Die Bezeichnung dieses Dokuments kann je nach Herkunftsland variieren, Beispiele sind (Auflistung nicht abschliessend): Ausweis über den registrierten Familienstand, Personenstandsausweis/-urkunde, Familienausweis, Trauungsurkunde (falls verheiratet), Auszug aus dem Eheregister (falls verheiratet), Scheidungsurteil (falls geschieden), Sterbeurkunde des Ehepartners (falls verwitwet), usw.
  • Strafregisterauszug (CH) / Führungszeugnis (D) / Strafregisterbescheinigung (A) des Herkunftslandes. Solltet ihr euren Wohnsitz in den letzten drei Jahren länger als ein Jahr in einem anderen Land als eurem Herkunftsland verzeichnet haben, müsst ihr diesen Auszug in dem Land des letzten Wohnsitzes einholen und zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung beibringen, um den Wohnsitz in diesem Land nachzuweisen.
  • Strafregisterauszug INTERPOL (dieses Dokument wird in Paraguay eingeholt)
  • Strafregisterauszug bzw. Führungszeugnis für Ausländer (dieses Dokument wird in Paraguay eingeholt)
WICHTIGE HINWEISE
  • Originale

Ihr müsst alle Unterlagen im Original vorlegen. Ihr erhaltet die Originale zurück, sobald euer Gesuch um temporären Aufenthalt fertig bearbeitet wurde.

  • Ablaufdatum

Wir empfehlen euch, eure Unterlagen nicht zu weit im Voraus einzuholen. Eine Geburtsurkunde kann nicht ablaufen. Hingegen hat ein Strafregisterauszug in der Regel eine Gültigkeit von drei bis sechs Monaten, je nach Land. Der Strafregisterauszug INTERPOL und der Strafregisterauszug für Ausländer, welche beide in Paraguay einzuholen sind, haben beispielsweise je eine Gültigkeit von drei Monaten.

Wir empfehlen euch, den Behörden keinen Anlass für Beanstandungen zu geben und möglichst Dokumente mit aktuellem Datum nach Paraguay mitzubringen.

  • Beglaubigte Kopien

Zusätzlich zu den Originalen verlangt die paraguayische Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eine beglaubigte Kopie jedes Dokumentes. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, diese Kopien in Paraguay anfertigen und beglaubigen zu lassen. Beglaubigungen werden in sogenannten „Escribanias“ vorgenommen. Das sind Notariate. Der Oberste Gerichtshof in Paraguay („corte suprema de justicia“) führt eine Liste mit allen registrierten Notaren, welche ihr unter folgendem Link findet: https://datos.csj.gov.py/data/escribanos

In der Nähe der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción hat es viele Kopiershops und Notariate.

  • Überbeglaubigung respektive Apostille

Dokumente aus dem Ausland benötigen für ihre Gültigkeit in Paraguay entweder eine Überbeglaubigung oder eine Apostille für Paraguay. Diese müsst ihr in dem Land einholen, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Ihr müsst diese Überbeglaubigung respektive Apostille also vor eurer Abreise nach Paraguay besorgen.

Wenn das Herkunftsland Mitglied des Haager Übereinkommens ist (so wie beispielsweise die Schweiz, Deutschland, Österreich und Spanien) reicht die Einholung einer Apostille. Die Mitgliederliste des Haager Übereinkommens könnt ihr unter folgendem Link abrufen: https://www.hcch.net/en/states/hcch-members

  • Übersetzungen

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden mit Ausnahme von portugiesischsprachigen Dokumente, die von der Föderativen Republik Brasilien ausgestellt wurden. Sie sind von der Übersetzungspflicht befreit.

Übersetzungen können entweder von einem in Paraguay registrierten Übersetzer oder von einem Übersetzer im Herkunftsland vorgenommen werden. Wenn euer Herkunftsland ein offizielles Register mit allen im Land registrierten Übersetzern führt, könnt ihr für die Unterschrift des Übersetzers direkt eine Überbeglaubigung respektive Apostille einholen. Hingegen in Ländern, in denen ein solches Register fehlt (wie beispielsweise in der Schweiz), ist zuerst die Unterschrift des Übersetzers notariell zu beglaubigen und danach für die Unterschrift des Notars eine Überbeglaubigung respektive Apostille einzuholen.

Für Übersetzungen die in Paraguay angefertigt werden, entfällt die Einholung einer Überbeglaubigung respektive Apostille für die Unterschrift des Übersetzers. Der Oberste Gerichtshof in Paraguay („corte suprema de justicia“) führt eine Liste mit allen registrierten Übersetzern, welche nach Sprache sortiert werden kann. Ihr findet diese Liste unter folgendem Link: https://datos.csj.gov.py/data/traductores

  • Eigenverantwortung

Verlasst euch nicht blind auf Anleitungen im Internet, auch nicht auf unsere!

Die paraguayischen Behörden können die Erfordernisse für die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung jederzeit abändern, weshalb wir euch in jedem Fall immer empfehlen, auch eigene Abklärungen vorzunehmen. Genau deshalb, nennen wir hier unsere Quellen, damit ihr diese aktuell konsultieren könnt. Im vorliegenden Fall ist die Hauptquelle die Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen für Personen aus MERCOSUR-Staaten

Für alle diejenigen, die aus einem Land stammen, das den MERCOSUR-Staaten angehört, gelten andere Erfordernisse für die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay als die hievor erwähnten!

Wer aus einem Land stammt, das den MERCOSUR-Staaten angehört und in Paraguay die temporäre Aufenthaltsbewilligung beantragen will, findet die dafür erforderlichen Unterlagen unter folgendem Link: https://migraciones.gov.py/residencia-temporaria-mercosur/

Unser nachstehender Erfahrungsbericht richtet sich an Personen, die NICHT aus einem MERCOSUR-Staat stammen. Unser Bericht kann aber in Teilen auch für Angehörige der MERCOSUR-Staaten hilfreiche Informationen enthalten.

Persönlicher Erfahrungsbericht & Tipps

Nachstehend führen wir euch Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess zur Erlangung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay und geben euch Tipps, die wir selbst gerne zuvor gewusst hätten.

Wir sind Schweizer, lebten jedoch vor unserer Auswanderung nach Paraguay bereits seit sechs Jahren in Spanien, weshalb wir einen Teil unserer Unterlagen in Spanien einholen mussten. In der Regel werdet ihr wahrscheinlich alle eure Dokumente in eurem Herukunftsland beschaffen können.

1. DOKUMENTENBESCHAFFUNG IM HERKUNFTSLAND VOR DER AUSWANDERUNG NACH PARAGUAY

Bevor ihr eure Zelte in der alten Heimat abbrecht und zu neuen Ufern in Paraguay aufbrecht, solltet ihr folgende Unterlagen beschaffen und für die Dokumente Nrn. 4 bis 6 eine Überbeglaubigung respektive Apostille für Paraguay einholen:

  1. Gültiger Reisepass
  2. VISA (sofern erforderlich)
  3. Zwei Passfotos (vier, falls ihr später den paraguayischen Personalausweis beantragen wollt)
  4. Geburtsurkunde
  5. Amtliches Dokument zu eurem aktuellen Zivilstand. Die Bezeichnung dieses Dokuments kann je nach Herkunftsland variieren, Beispiele sind (Auflistung nicht abschliessend): Ausweis über den registrierten Familienstand, Personenstandsausweis/-urkunde, Familienausweis, Trauungs-/Heiratsurkunde (falls verheiratet), Auszug aus dem Eheregister (falls verheiratet), Scheidungsurteil (falls geschieden), Sterbeurkunde des Ehepartners (falls verwittwet), usw.
  6. Strafregisterauszug (CH) / Führungszeugnis (D) / Strafregisterbescheinigung (A) des Herkunftslandes
1.1 Gültiger Reisepass

Einer unserer Reisepässe war nur noch sechs Monate gültig, weshalb wir vor der Auswanderung einen neuen Pass beantragten. Für uns war klar, dass wir in Paraguay die temporäre Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) sowie den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) beantragen werden. Diese zwei Antragsverfahren laufen nacheinander ab. Um den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) zu beantragen, benötigt ihr nämlich zuerst die temporäre Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“). Die Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung durch die paraguayische Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción dauert 90 Tage oder länger. Nachdem ihr den Antrag um temporären Aufenthalt gestellt habt, erhaltet ihr ein Dokument, dass sich „residencia precaria“ nennt, sozusagen ein Übergangsdokument, bis eure temporäre Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) ausgestellt wird. Mit der „residencia precaria“ könnt ihr aber noch nicht den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) beantragen und für die Beantragung dieses Personalausweises ist ein gültiger Reisepass erforderlich.

Wir ihr sieht, können sich die beiden Antragsverfahren über Monate in die Länge ziehen. Prüft also das Ablaufdatum eures Passes vor der Auswanderung, damit ihr in keine Bedrängnis geratet, falls die Abwicklung der administrativen Belange in Paraguay länger dauern sollte.

1.2 VISA

Wir haben bei unserer Auswanderung nach Paraguay bloss ein One-Way-Flugticket gebucht, weil für uns klar war, dass wir längerfristig in Paraguay leben wollen. Das Reisebüro in Spanien meinte, dass wir unter Umständen Probleme beim Check-In oder am Gate in Spanien bekommen (bis hin zu einem Flugverbot) oder uns die Einreise in Paraguay untersagt werden könnte, wenn wir weder über ein Visum noch über ein Rückflugticket verfügen. Man müsse anhand von Dokumenten darlegen, dass man nicht länger als 90 Tage im Zielland verweile oder ein Visum vorzeigen, das zu einem längeren Aufenthalt berechtige. Wir hatten keine Probleme, weder bei der Ausreise in Spanien noch bei der Einreise in Paraguay. Schweizer benötigen aber auch kein Visum, auch nicht für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen. Die Webseite der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde enthält eine aussagekräftige Länderübersicht betreffend Visa (https://migraciones.gov.py/informacion-sobre-visas/).

Bei Unsicherheiten empfehlen wir euch, bei der paraguayischen Vertretung (Botschaft, Konsulat) in eurem Herkunftsland eine schriftliche Anfrage einzureichen (das geht am einfachsten per E-Mail oder über das jeweilige Kontaktformular im Internet). Falls ihr dann immer noch Bedenken habt, könnt ihr beispielsweise auch einfach ein Busticket von Paraguay nach Argentinien buchen, das quasi eure Weiter- und damit Ausreise aus dem Land nach 90 Tagen belegt.

1.3 Geburtsurkunde

In der Schweiz können Geburtsurkunden online bestellt und je nach Kanton kann sogar eine Apostille mitbestellt werden. Die Geburtsurkunde ist beim Zivilstandsamt des Geburtsortes zu bestellen. Solltet ihr die Apostille nicht gleich mitbestellen können, kann diese im Nachhinein bei der zuständigen kantonalen Behörde eingeholt werden. Für den Kanton Bern in der Schweiz beispielsweise ist die Staatskanzlei in Bern zuständig. Eine Übersicht mit den zuständigen kantonalen Behörden in der Schweiz findet ihr unter diesem Link: https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/service/legalisationen.html. Wir verzeichneten unseren Wohnsitz in Spanien und liessen der Einfachheit halber alles über den Consular Service Worldwide CSW in Bern erledigen. Wir haben die Zivilstandsdokumente online bestellt und liessen sie direkt an diese Firma zustellen, die dann sowohl die Apostille für Paraguay als auch die nötige Übersetzung ins Spanische inklusive Unterschriftsbeglaubigung und Apostille für die Unterschrift des Übersetzers besorgte. Die Zivilstandsdokumente in der Schweiz werden auf Antrag mit englischer und spanischer Übersetzung ausgestellt. Es handelt sich dabei aber nicht wirklich um eine Übersetzung, sondern viel mehr um eine auf englisch und spanisch verfügbare Legende am Ende des Dokuments. Wir bezweifelten, dass diese Legende die Behörde in Paraguay zufriedenstellen würde und liessen daher eine Übersetzung des Dokuments in der Schweiz vornehmen. Wir würden das heute nicht mehr so machen, weil diese Übersetzung unfassbar teuer war!

Wir empfehlen allen, die Übersetzungen in Paraguay anfertigen zu lassen. Ihr erspart euch so auch eine zusätzliche Überbeglaubigung respektive Apostille für die Unterschrift des Übersetzers oder Notars (falls das Herkunftsland über kein Übersetzer-Register verfügt), weil beides im Falle eines paraguayischen Übersetzers hinfällig wird. Der Oberste Gerichtshof in Paraguay („corte suprema de justicia“) führt eine Liste mit allen registrierten Übersetzern (https://datos.csj.gov.py/data/traductores). Die Liste kann nach Sprache gefiltert werden. Am besten nehmt ihr bereits vor der Auswanderung mit einem paraguayischen Übersetzer Kontakt auf und fragt den Preis sowie die Dauer für die Übersetzung an, damit ihr die Preise mit jenen in eurem Herkunftsland vergleichen könnt.

1.4 Heiratsurkunde

Wir haben in Spanien geheiratet. Sinngemäss mussten wir unsere Heiratsurkunde in Spanien besorgen. Wir haben das Dokument persönlich beim zuständigen Amt abgeholt, da wir skeptisch waren, ob digitale Dokumente, die selbst von zu Hause ausgedruckt werden, in Paraguay akzeptiert werden würden. Tatsächlich sind in Spanien mittlerweile aber so ziemlich alle amtlichen Dokumente mit einer digitalen Unterschrift versehen und können online direkt mit Apostille bestellt werden. Es macht am Ende gar keinen Unterschied, ob ihr das Dokument in Spanien persönlich beim zuständigen Amt abholt oder online bestellt und zu Hause ausdruckt. Es sieht genau gleich aus (ihr erhaltet in beiden Fällen keine Originalunterschrift und keinen Stempel). Einziges Erfordernis für die Bestellung via Internet ist der spanische Cl@ve-Movil.

Wichtiger hinweis betreffend Ehevertrag

Wenn ihr einen Ehevertrag abgeschlossen habt, empfehlen wir euch, diesen ebenfalls vor der Abreise nach Paraguay mit einer Überbeglaubigung respektive Apostille versehen zu lassen, besonders bei Verträgen zur Vereinbarung der Gütertrennung. Damit der Güterstand in Paraguay rechtsgültig anerkannt wird, bedarf es einem entsprechenden Gesuch und diesem ist der Ehevertrag beizulegen. Der Einfachheit halber empfehlen wir euch, vor der Auswanderung bloss die Überbeglaubigung respektive Apostille für den Ehevertrag einzuholen und die Übersetzung später in Paraguay vornehmen zu lassen. Wenn ihr in Paraguay angekommen den Ehevertrag aus irgendwelchen Gründen doch nicht eintragen lassen wollt (vor Ort beurteilt man die Dinge manchmal anders, als aus der Ferne…), dann hattet ihr so zumindest keine unnötigen Übersetzungsauslagen.

1.5 Strafregisterauszug

Den Strafregisterauszug mussten wir ebenfalls in Spanien bestellen. Wer seinen Wohnsitz in den letzten drei Jahren länger als ein Jahr in einem anderen Land als dem Herkunftsland verzeichnete, muss den Strafregisterauszug in diesem Land bestellen, in dem er Wohnstiz hatte. Wir haben das Dokument persönlich bei der Behörde in Palma abgeholt. Das war unnötig. Wir hätten auch dieses Dokument inklusive Apostille ganz einfach von zu Hause aus online bestellen und ausdrucken können. Zusätzlich mussten wir bei unserer Wohnsitzgemeinde eine Wohnsitzbescheinigung einholen, um gegenüber der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Paraguay den Wohnsitz in Spanien zu belegen. Bei unserer Wohnsitzgemeinde war es nicht möglich, diese Bescheinigung mit Apostille zu bestellen, weshalb wir die Apostille im Nachhinein beim Obergericht („tribunal superior de justicia“) einholen mussten, was zwei Tage dauerte. Wer den Strafregisterauszug im Herkunftsland einholen kann, braucht keine Wohnsitzbescheinigung beizulegen.

Alle Dokumente aus Spanien waren mit unserer spanischen NIE (Ausländernummer) versehen, weshalb wir bei der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde zusätzlich zu unserem Reisepass auch unseren spanischen Ausländerausweis vorlegen mussten. Wir erwähnen das als Tipp für alle, die Unterlagen aus verschiedenen Ländern mitbringen. Prüft im Vorfeld, auf welches Ausweisdokument sich die jeweiligen Dokumente beziehen und nehmt alle entsprechenden Ausweise im Original mit nach Paraguay und lasst von all diesen Ausweisen eine beglaubigte Kopie anfertigen.

HINWEIS IM HINBLICK AUF DIE BEANTRAGUNG DES PARAGUAYISCHEN PERSONALAUSWEISES („cédula paraguaya“)

Die vorstehend aufgeführten und im Herkunftsland vor der Auswanderung zu beschaffenden Unterlagen Nrn. 4 bis 6 werdet ihr auch für die Beantragung des paraguayischen Personalausweises („cédula paraguaya“) benötigen.

Wir haben vor unserer Auswanderung alle Dokumente im Doppel eingeholt, einfach um sicher zu gehen. Mittlerweile wissen wir, dass die Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde die Originale retourniert, sobald über das Gesuch um temporären Aufenthalt entschieden wurde. Unsere Originale waren bei der Rückgabe unbeschädigt, aber sie enthielten oben rechts am Seitenrand eine Nummerierung mit Kugelschreiber und innerhalb des Textes wurden mit Bleistift Inhalte unterstirchen und umkreist.

Immer wieder kommt die Frage auf, wie lange ein Dokument nach der Ausstellung gültig ist. Eine Geburtsurkunde kann nicht ablaufen. Hingegen ein Strafregisterauszug schon (die paraguayischen Strafregisterauszüge haben eine Gültigkeit von drei Monaten) und auch ein amtliches Dokument zum Zivilstand könnte bemängelt werden, wenn die Ausstellung bereits viele Monate oder gar Jahre zurückliegt.

Die Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) dauert 90 Tage oder länger. Das heisst, die paraguayischen Strafregisterauszüge müssen für die Beantragung des paraguayischen Personalausweises neu eingeholt werden. Als wir unseren paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) beantragten, waren viele unserer Dokumente schon über sechs Monate alt, was jedoch nicht bemängelt wurde. Ebenso wenig wurden die vorerwähnten Nummerierungen und Bleistiftmarkierungen bemängelt. Unsere Anleitung zur Beantragung des paraguayischen Personalausweises findet ihr hier.

2. DOKUMENTENBESCHAFFUNG IN PARAGUAY NACH DER EINREISE
2.1 Kopien & Beglaubigungen

Zunächst müsst ihr ein paar Kopien und Beglaubigungen einholen, damit ihr danach die zwei Auszüge in Paraguay beantragen könnt, die euch für das Gesuch um temporären Aufenthalt in Paraguay noch fehlen, nämlich den Strafregisterauszug INTERPOL und den Strafregisterauszug respektive das Führungszeugnis für Ausländer.

Es gibt zahlreiche Kopiershops in Paraguay und Beglaubigungen könnt ihr in sogenannten „Escribanias“ einholen, von denen es vor allem in Asunción sehr viele gibt. Nahe der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción gibt es einen Kopiershop, den wir euch empfehlen können. Er befindet sich nur einen kurzen Fussweg entfernt von der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde. Die Mitarbeitenden sind freundlich und sprechen sogar ein wenig englisch. Ihr braucht Kopien von folgenden Unterlagen (schwarz/weiss Kopien genügen):

  • 3x gültiger Reisepass und die Seite mit dem Einreisestempel
  • 2x Geburtsurkunde inklusive Überbeglaubigung respektive Apostille und Übersetzung

Kopien der Geburtsurkunde braucht ihr nur, wenn in eurem Reisepass der Geburtsort NICHT aufgeführt ist. In Schweizer Pässen ist der Heimatort abgedruckt, welcher jedoch nicht identisch mit dem Geburtsort sein muss. Deutsche Pässe hingegen enthalten Angaben zum Geburtsort.

In diesem Kopiershop könnt ihr übrigens auch Passfotos anfertigen lassen, falls ihr keine aus dem Herkunftsland mitgebracht haben solltet. Die Fotos werden mit einem Mobiltelefon aufgenommen und auf normales Kopierpapier ausgedruckt. Die Qualität ist furchtbar, aber die Behörden in Paraguay interessiert das wenig.

Zwei Lokale weiter auf der gleichen Strassenseite hat es eine der vielen „Escribanias“ und zwar die Escribania Samaniego. Dort könnt ihr eure drei Passkopien (und die beiden Kopien eurer Geburtsurkunde) belgaubigen lassen. Die Originaldokumente wollen die nicht sehen. Sie machen vorne im Büro einfach einen Stempel auf die Kopien und lassen sie dann vom Notar unterzeichnen, der hinten im Büro sitzt. Ein Abgleich von Original und Kopie findet nicht statt.

2.2 Strafregisterauszug INTERPOL („certificado de antecedentes INTERPOL“)

Das ist der Erste von zwei Auszügen, die euch für das Gesuch um temporären Aufenthalt in Paraguay noch fehlen.

Das Dokument wird bei INTERPOL in Asunción beantragt. Ihr müsst vorgängig keinen Termin vereinbaren, aber das Gesuch persönlich einreichen.

Um diesen Auszug zu beantragen, braucht ihr folgende Unterlagen:

  • beglaubigte Kopie Reisepass inklusive Seite mit dem Einreisestempel
  • zwei Passfotos
  • beglaubigte Kopie Geburtsurkunde (sofern in eurem Reisepass der Geburtsort nicht aufgeführt sein sollte)
2.2.1 Antragsstellung

Viele werden euch empfehlen, die Behörde möglichst früh am Morgen aufzusuchen. Einige haben uns sogar gesagt, dass die Behörde bloss am Vormittag Gesuche entgegennehme. Wir können euch bloss von unserer persönlicher Erfahrung berichten.

Wir wollten eigentlich so gegen 11 Uhr bei der Behörde eintreffen, waren dann aber schliesslich erst gegen 16 Uhr dort (einer von uns beiden ist Experte darin Zeitpläne zu ruinieren ;D). Wenn ihr in die Behörde eintretet, ist links ein Schalter, wo ihr das Formular für die Beantragung des Strafregisterauszugs INTERPOL („certificado de antecedentes INTERPOL“) verlangen könnt. Das Formular ist auf spanisch/englisch. Im Formular tragt ihr eure Personalien, Pass-Nummer., Telefonnummer und eure aktuelle Adresse in Paraguay ein und gebt an, ob ihr diesen Auszug zum ersten Mal beantragt. Danach geht ihr wieder an den Schalter zurück und gebt das Formular zusammen mit einer beglaubigten Passkopie, euren zwei Passfotos und wo nötig der beglaubigten Kopie eurer Geburtsurkunde ab. An diesem Schalter ist zudem die Gebühr von GS 11’530 zu entrichten. Der Betrag wird in bar bezahlt. Am besten ist es, wenn ihr den abgezählten Betrag zur Hand habt. Eine Quittung gibts nicht. Der Mitarbeitende am Schalter sagt euch, wann ihr euren Auszug abholen könnt. In der Regel dauert es 2-3 Arbeitstage. Wer den Auszug schneller benötigt, kann mehr bezahlen. Je nach Betrag könnt ihr ihn dann noch am gleichen Tag (falls ihr ihn beispielsweise früh am Morgen beantragt habt) oder am nächsten Tag abholen. Der Mitarbeitende am Schalter sagt euch, wie viel er will, damit es schneller geht. Nach der Bezahlung kommt ein weiterer Mitarbeitende um eure Fingerabdrücke zu registrieren. Er wird euch bitten, auf einem neuen Formular eure Personalien auszufüllen. Die Fingerabdrücke werden nicht gescannt sondern mit Tinte abgenommen und dann auf das zuvor ausgefüllte Formular übertragen.

Nervt euch nicht, falls am Schalter vorgedrängelt wird. Es gibt in Paraguay sehr viele Agenturen, Anwaltskanzleien und Privatpersonen, die ihre Dienstleistungen anbieten, um Neuangekommene bei der Abwicklung der administrativen Belange (Dokumente einholen, Beantragung Aufenthaltsbewilligung, etc.) zu unterstützen. Diese Personen erkennt ihr daran, dass sie sich versiert innerhalb der Behörde bewegen, zielstrebig den Schalter aufsuchen und meistens gleich mehrere Gesuche und viel Bargeld mitführen. Sie werden euch in den „Escribanias“ und bei allen Ämtern begegnen und spätestens auf der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde werdet ihr sie verfluchen. Dort wird euch live vor Augen geführt, wie sich Kontakte und Geld in Paraguay auswirken.

Falls ihr jemanden mit der Abwicklung der administrativen Belange beauftragen solltet, dann klärt vorher gut ab, wen ihr damit ermächtigt. In Paraguay geben viele vor Anwalt zu sein. Wir empfehlen euch, den Namen des (vermeintlichen) Anwaltes immer im Anwaltsregister des Obersten Gerichtshofes nachzuschlagen, bevor ihr einen Auftrag erteilt. Es gibt gerade im Bereich der Einwanderer-Dienstleistungen unfassbar viele Betrüger, die euch Versprechungen machen und euer Geld einkassieren, dann aber plötzlich nicht mehr erreichbar sind. Dann gibt es unfassbar viele Dienstleister, die zwar eine Leistung erbringen, jedoch grösstenteils horende Summen dafür fordern. Dienstleistungen rund um die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung (exklusive des paraguayischen Personalausweises) kosten in der Regel ab USD 700 aufwärts und reichen bis zu USD 3’000 oder noch mehr. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob sich das lohnt. Die hier beschriebenen Schritte sind auf jeden Fall auch ohne Hilfe machbar, sogar wenn ihr nur wenig spanisch sprecht. Ausserdem, falls ihr nach der Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung das Verfahren doch noch beschleunigen wollt, steht euch immer noch die Option offen, nachträglich einen zusätzlichen Betrag zu begleichen, damit das Dokument schneller ausgestellt wird. Gestützt auf unsere Abklärungen beläuft sich dieser zusätzliche Betrag auf Gs. 2’500’000/Person. Uns wurde von einem registrierten Anwalt in Paraguay in Aussicht gestellt, dass die temporäre Aufenthaltsbewilligung dann nach 10 – 15 Tagen ausgestellt werde. Wir haben das Angebot ausgeschlagen, da wir einerseits nicht unter Zeitdruck standen und andererseits diese Vorgehensweise der paraguayischen Behörde nicht unterstützen wollten.

2.2.2 Dokumentenabholung

Nun aber zurück zum eigentlichen Thema: Für die Abholung des Strafregisterauszuges INTERPOL geht ihr einfach wieder an den Schalter und zeigt euren Pass.

Wir holten unsere Auszüge gegen Mittag ab und fanden eine riesen Schlange vor. Wir haben den Moment abgepasst und einen vorbeilaufenden INTERPOL-Mitarbeitenden gefragt, ob wir denn wirklich so lange Schlange stehen müssten, nur um unsere Auszüge abzuholen. Er hat daraufhin ohne zu Zögern unsere Pässe entgegengenommen und kam nach kurzer Zeit mit unseren Strafregisterauszügen zurück. Die Paraguayos sind wirklich sehr nett und hilfsbereit. Traut euch in Kontakt zu gehen, auch wenn ihr vielleicht noch nicht perfekt spanisch sprecht. Bei INTERPOL laufen viele Mitarbeitende herum und einige von ihnen sprechen sogar ein bisschen englisch.

Foto: certificado de antecedentes INTERPOL, 09/2025
2.3 Strafregisterauszug respektive Führungszeugnis für Ausländer („certificado de antecedentes para extranjeros“)

Das ist der Zweite von zwei Auszügen, die euch für das Gesuch um temporären Aufenthalt in Paraguay noch fehlen.

Das Dokument wird bei der Informatik-Zweigstelle der Polizei in Asunción („Policía Nacional Departamento de Informatica“) beantragt. Ihr müsst vorgängig keinen Termin vereinbaren, aber das Gesuch persönlich einreichen.

Um diesen Auszug zu beantragen, braucht ihr folgende Unterlagen:

  • beglaubigte Kopie Reisepass inklusive Seite mit dem Einreisestempel
  • beglaubigte Kopie Geburtsurkunde (sofern in eurem Reisepass der Geburtsort nicht aufgeführt sein sollte)

Bei dieser Zweigstelle ist nicht ganz so viel los, wie bei INTERPOL. Ihr tretet ein und befindet euch sogleich im Wartezimmer. Ganz rechts ist ein Schreibtisch, wo ihr ein Ticket mit eurer Nummer erhaltet. Sobald eure Nummer mündlich aufgerufen wird, überreicht ihr dem Mitarbeitenden eure Unterlagen (hier müsst ihr kein Formular ausfüllen). Das Dokument wird direkt vor Ort ausgestellt und kostet GS 63’000. Bezahlt wird in bar. Am besten ist es, wenn ihr den abgezählten Betrag zur Hand habt. Hier gibt es – anders als bei INTERPOL – sogar eine Quittung.

Foto: certificado de antecedentes para extranjeros, 09/2025
2.4 Nochmals Kopien & Beglaubigungen

Nun habt ihr alle Originale, um bei der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción eure temporäre Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Was jetzt noch fehlt, sind beglaubigte Kopien von allen Originalen (von eurem Reisepass inklusive Einreisestempel solltet ihr jetzt noch eine beglaubigte Kopie übrig haben, die für die Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde bestimmt ist).

Für die Kopien könnt ihr nochmals in einen beliebigen Kopiershop gehen und die Kopien dann bei einer der vielen „Escribanias“ beglaubigen lassen. Wir empfehlen bekanntlich diesen Kopiershop und diese Escribania, da sie nur einen Katzensprung von der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción entfernt sind. Die Auflistung der notwendigen Unterlagen findet ihr am Anfang dieser Seite unter „Erforderliche Unterlagen“.

VERGESST BITTE NICHT: Alle Dokumente aus dem Ausland benötigen für ihre Gültigkeit in Paraguay eine Überbeglaubigung respektive eine Apostille für Paraguay und alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Spanische übersetzt sein mit Ausnahme von portugiesischsprachigen Dokumente, die von der Föderativen Republik Brasilien ausgestellt wurden.

3. GESUCH UM TEMPORÄREN AUFENTHALT BEI DER INMIGRATIONS- & EINBÜRGERUNGSBEHÖRDE IN ASUNCIÓN

Die Adresse der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción findet ihr unter folgendem Link:  https://share.google/zTQdYMSc870jTGlmi. Ihr müsst vorgängig keinen Termin vereinbaren, aber das Gesuch persönlich einreichen.

Viele werden euch empfehlen, die Behörde möglichst früh am Morgen aufzusuchen. Wir hingegen empfehlen euch, die Behörde kurz vor deren Schliessung aufzusuchen. Die Behörde hat bis 14.30 Uhr geöffnet und schliesst dann ihre Türen. Alle Gesuchstellenden, die sich um diese Uhrzeit im Gebäude befinden, werden auch noch nach 14.30 Uhr bedient. Aufgrund unserer Erfahrung, würden wir frühestens um 14.00 Uhr bei der Behörde eintreten und zwar deshalb, weil sich die Vordrängelei, die ihr wahrscheinlich bereits bei INTERPOL beobachten konntet, bei der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde wiederholt und zwar in einem noch viel grösseren Ausmass. Wir waren um 11.30 Uhr vor Ort und mussten über drei Stunden warten, bis wir am Schalter unser Gesuch einreichen konnten. Es waren sechs Schalter geöffnet, um Gesuche entgegenzunehmen, aber wie bei INTERPOL drängelten sich die Dienstleister, die andere Gesuchstellende begleiteten, einfach vor. Ihr könnt dagegen nichts unternehmen. Diese Personen sind gut vernetzt und kennen die Mitarbeitenden am Schalter, die finanziell ebenfalls vo diesen Dienstleistern profitieren und sie daher auch schützen. Die Türschliessung gilt aber auch für diese Dienstleister. Das heisst, je später ihr die Behörde aufsucht, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass viele dieser Dienstleister sich vordrängeln und dadurch eure Wartezeit zusätzlich verlängern.

Gleich nach dem Eingang findet ihr einen Kasten, wo ihr ein Ticket mit eurer Nummer ausdrucken lassen könnt. Ihr wählt bei diesem Kasten „ingreso de solicitudes”. Achtung, wenn ihr mehrere Personen seid (zum Beispiel Lebenspartner) dann müsst ihr pro Person ein Ticket ausdrucken lassen. Die Nummern werden auf einem Bildschirm links oben an der Wand angezeigt.

Sobald eure Nummer angezeigt wird, begebt ihr euch zur entsprechenden Box und übergebt dem Mitarbeitenden eure Unterlagen (Originale und Kopien). Ihr müsst vorgängig kein Formular ausfüllen. Der Mitarbeitende führt euch durch den Prozess. Er wird euch ein paar Fragen stellen (Beruf, Zivilstand, Adresse in Paraguay, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.), ihr werdet ein paar Unterschriften leisten müssen und es wird ein Foto von euch gemacht. Die E-Mail-Adresse wird übrigens erfasst, damit die Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde euch per E-Mail informieren kann, sobald eure temporäre Aufenthaltsbewilligung zur Abohlung bereitliegt. Nachdem ein Foto von euch geschossen wurde, erhaltet ihr ein Papier, mit dem ihr zur behördeninternen Kasse geht, um die Gebühr von total GS 3’010’000 zu bezahlen. Dieser Betrag beinhaltet die temporäre Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) von GS 2’787’550 und die Aufenthaltsbescheinigung („certificado de radicación“) von GS 223’004). Die verschiedenen Gebühren können der Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde entnommen werden. Die Gebühr ist in bar zu bezahlen (ausländische Bankkarten – auch internationale – werden nicht akzeptiert). Wir haben den Mitarbeitenden unserer Box vor der Bezahlung gefragt, ob wir den Prozess durch eine Extrazahlung ein bisschen beschleunigen könnten, aber er liess sich nicht darauf ein. Wie hievor bereits erwähnt, habt ihr nach Einreichung des Antrages immer noch die Möglichkeit, das Verfahren durch eine Zusatzzahlung zu beschleunigen. Gestützt auf unsere Abklärungen beläuft sich dieser zusätzlich zu entrichtende Betrag auf Gs. 2’500’000/Person. Uns wurde von einem registrierten Anwalt in Paraguay in Aussicht gestellt, dass die temporäre Aufenthaltsbewilligung dann nach 10 – 15 Tagen ausgestellt werde. Wir haben das Angebot ausgeschlagen, da wir einerseits nicht unter Zeitdruck standen und andererseits diese Vorgehensweise der paraguayischen Behörde nicht unterstützen wollten.

Was die Aufenthaltsbescheinigung („certificado de radicación“) anbelangt, so haben wir diese bei unserer Antragsstellung nicht explizit mitbeantragt. Wir wurden aber gefragt, ob wir beabsichtigen den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) zu beantragen und wahrscheinlich hat der Mitarbeitende deshalb die Aufenthaltsbescheinigung in den Antrag (und in die zu entrichtenden Gebühren) integriert. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nämlich ein Erfordernis um den paraguayischen Personalausweis zu beantragen.

Nach erfolgter Bezahlung geht ihr wieder zu eurer Box zurück und übergebt die Quittung, die ihr zuvor an der Kasse erhalten habt. Euch wird jetzt die „residencia precaria“ überreicht. Das ist sozusagen ein Übergangsdokument, bis eure temporäre Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wird, was 90 Tage oder länger dauert. Diese „residencia precaria“ ist 90 Tage gültig. Leider umfasst sie nicht die gleichen Rechte, wie die „residencia temporal“, so dass ihr mit diesem Papier beispielsweise nicht bereits den paraguayischen Personalausweis beantragen könnt.

Foto: residencia precaria, 09/2025

Die paraguayische Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde wird euch eine automatische E-Mail senden, in der sie den Eingang des Gesuches bestätigt. Ausserdem wird euch nach der Einreichung des Gesuches eine schriftliche Eingangsbestätigung („comprobante de tramitación de una solicitud“) überreicht. Werft dieses Dokument nicht weg. Ihr werdet bei der Abholung der  temporären Aufenthaltsbewilligung gebeten, diese schriftliche Eingangsbestätigung („comprobante de tramitación de una solicitud“) vorzulegen. 

Foto: comprobante de tramitación de una solicitud, 09/2025
4. Abholung der temporären Aufenthaltsbewilligung

Wie bereits erwähnt, dauert es nach der Antragsstellung 90 Tage oder länger, bis eure temporäre Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wird. Sollte während der Prüfung eurer Unterlagen seitens der Behörde etwas bemängelt werden, solltet ihr eine E-Mail erhalten (achtet also darauf, dass eure E-Mail-Adresse bei der Antragsstellung korrekt erfasst wird). Sobald eure temporäre Aufenthaltsbewilligung zur Abholung bereit liegt, solltet ihr von der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eine E-Mail erhalten.

4.1 Proaktive Nachfrage bei der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde

Wir sind zwei Personen und haben unsere temporäre Aufenthaltsbewilligung beide am 11.09.2025 beantragt, womit die „residencia precaria“ am 10.12.2025 ablief (die „residencia precaria“ ist bekanntlich 90 Tage gültig).

Am 07.12.2025 (also drei Tage vor Ablauf der 90-tägigen Frist) haben wir der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eine E-Mail gesendet und uns nach der Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung betreffend Person 1 erkundigt. Am 15.12.2025 ging die Antwort der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde ein. Die Behörde informierte uns, dass der Antrag gutgeheissen wurde und die temporäre Aufenthaltsbewilligung abgeholt werden könne. In ihrer E-Mail wies die Behörde darauf hin, dass die Abholung innerhalb von sechs Monaten zu erfolgen habe, andernfalls werde das Dokument vernichtet.

Am 17.12.2025 (also sieben Tage nach Ablauf der 90-tägigen Frist) erkundigten wir uns telefonisch bei der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde nach der Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung betreffend Person 2. Wir erhielten die Auskunft, dass das Dokument zur Abholung bereit liege.

Unsere temporären Aufenthaltsbewilligungen wurden beide am 03.12.2025 (also sieben Tage vor Ablauf der „residencia precaria“) ausgestellt. In einem Fall, haben wir uns vor Ablauf der 90 Tage nach der Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung erkundigt. Und im anderen Fall, sieben Tage nach Ablauf der 90-tägigen Frist, weil bei uns nach 90 Tagen keine E-Mail von der Behörde einging. Wir wissen nicht, ob und wann eine E-Mail von der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eingegangen wäre, hätten wir länger zugewartet.

Wir empfehlen euch proaktiv vorzugehen und spätestens an dem Tag, an dem eure „residencia precaria“ abläuft, bei der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde nach dem Stand der Dinge zu fragen. Wer die Dokumente bei der Antragsstellung vollständig und vorschriftsgemäss (das heisst, mit Übersetzung und Überbeglaubigung respektive Apostille) einreicht, kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass er nach 90 Tagen seine temporäre Aufenthaltsbewilligung abholen kann. Andernfalls müsste sich die paraguayische Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde mit Gesuchen um Verlängerung der „residencia precaria“ herumschlagen, was bei der hohen und jährlich wachsenden Anzahl an Aufenthaltsgesuchen wohl kaum beabsichtigt wird.

4.2 Abholung der temporären Aufenthaltsbewilligung

Für die Abholung von Dokumenten wurde am 15.12.2025 eigens ein neuer Standort eröffnet: https://migraciones.gov.py/migraciones-habilita-nueva-oficina-para-la-expedicion-de-documentos-migratorios-en-asuncion/

Ab 15.12.2025 sind alle temporären Aufenthaltsbewilligungen an diesem neuen Standort abzuholen.

Das Büro schliesst um 14.30 Uhr. Wir holten unsere Dokumente um 14.15 Uhr ab und wurden ohne Wartezeit bedient. Die von uns eingereichten Originalunterlagen erhielten wir vollständig zurück. Die Originale wurden oben rechts am Seitenrand mit Kugelschreiber nummeriert und enthielten teilweise Unterstreichungen und Umkreisungen mit Bleistift.

Foto: residencia temporal, 12/2025

Zusammen mit der temporären Aufenthaltsbewilligung wird euch eine Aufenthaltsbescheinigung („certificado de radicación“) ausgehändigt. Diese Aufenthaltsbescheinigung ist sechs Monate gültig und deren Vorlage ist ein Erfordernis, um den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) zu beantragen. Die Erfordernisse für die Beantragung des paraguayischen Personalausweises („cédula paraguaya“) findet ihr unter folgendem Link: https://www.policianacional.gov.py/identificaciones/cedula-de-identidad-por-primera-vez-a-extranjeros-con-radicacion-permanente/

Unsere Anleitung zur Beantragung des paraguayischen Personalausweises („cédula paraguaya“) findet ihr hier.

Foto: certificado de radicación, 12/2025
Wichtiger Hinweis betreffend Verlängerung der temporären Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“)

Apropos paraguayischer Personalausweis („cédula paraguaya“). Die temporäre Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) ist bekanntlich zwei Jahre gültig und kann danach um weitere zwei Jahre verlängert werden. Wer seine Aufenthaltsbewilligung verlängern will, muss jedoch über einen paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) verfügen.

Die Erfordernisse für die Beantragung der Verlängerung der temporären Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) findet ihr unter folgendem Link: https://migraciones.gov.py/prorroga-de-residencia-temporal/

Unsere Anleitung zur Beantragung des paraguayischen Personalausweises („cédula paraguaya“) findet ihr hier.

FAQ

Kann die temporäre Aufenthaltsbewilligung in Paraguay bereits vor der Auswanderung nach Paraguay im Herkunftsland beantragt werden?

Wir sind im August 2025 von Spanien nach Paraguay ausgewandert. Vor unserer Auswanderung fragten wir bei der paraguayischen Vertretung in Spanien nach, ob das möglich wäre. Die Antwort lautete nein. Man reise als Tourist nach Paraguay und beantrage danach vor Ort die temporäre Aufenthaltsbewilligung. Der Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde kann diesbezüglich unter anderem entnommen werden: „Das Verfahren muss persönlich und vor Ort durchgeführt werden.“

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform, die immer dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Dokument fürs Ausland bestimmt ist und sowohl das Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, als auch das Bestimmungsland, Mitglieder des Haager-Übereinkommens sind. Deshalb wird eine Apostille auch häufig Haager Apostille genannt. Die Mitgliederliste des Haager Übereinkommens kann im Internet eingesehen werden.

Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift einer für eine offizielle Amtstelle zeichnungsberechtigten Person (z. B. eines Zivilstandsbeamten) oder eines Notares bestätigt. Diese Bestätigung erfolgt jeweils durch eine höhere staatliche oder juristische Stelle.

Was ist eine Überbeglaubigung?

Eine Überbeglaubigung ist eine Beglaubigungsform, die immer dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Dokument fürs Ausland bestimmt ist und die Beglaubigungsform der Apostille NICHT angewendet werden kann (siehe „Was ist eine Apostille“).  

Muss der Reisepass übersetzt werden?

Als wir unsere temporäre Aufenthaltsbewilligung im September 2025 beantragten, legten wir unserem Antrag eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, inklusive Einreisestempel, bei. Eine Übersetzung wurde nicht verlangt.

Hingegen als wir unseren paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) beantragten, wurde eine Übersetzung des Reisepasses verlangt. Die Übersetzung liessen wir in Paraguay anfertigten für Gs. 65’000/Pass.

Wer beabsichtigt, neben der temporären Aufenthaltsbewilligung auch den paraguayischen Personalausweis zu beantragen, kann auf Nummer sicher gehen, in dem er bei beiden Antragsverfahren eine Übersetzung des Passes beilegt.

Ein Reisepass ist aus unserer Sicht selbsterklärend, weshalb wir mit ein wenig Unverständnis reagierten, als bei der Beantragung des paraguayischen Personalausweises eine Übersetzung des Reisepasses verlangt wurde. Die Behörde trifft aber offenbar weiterführende INTERPOL-Abklärungen mit dem Heimatland, für deren Durchführung eine Übersetzung des Reisepasses vorausgesetzt werde.

Ich lasse meine Geburtsurkunde vor der Auswanderung in meinem Heimatland, welches Mitglied des Haager-Übereinkommens ist, übersetzen. Muss ich in diesem Fall zwei Apostillen einholen?

Ja.

Apostilliert werden muss nämlich:

  1. Die Unterschrift des zeichnungsberechtigten Beamten, der die Geburtsurkunde ausstellte und unterzeichnete.
  2. Die Unterschrift des registrierten Übersetzers (sofern das Heimatland ein offizielles Register für Übersetzer führt) ODER die Unterschrift des Notars, welcher die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigte (sofern das Heimatland KEIN offizielles Übersetzer-Register führt).

Wer die Übersetzungen in Paraguay anfertigen lässt, braucht keine zweite Apostille einzuholen. Die Übersetzung in Paraguay muss jedoch von einem registrierten Übersetzer durchgeführt werden. Der Oberste Gerichtshof in Paraguay („corte suprema de justicia“) führt eine Liste mit allen registrierten Übersetzern (https://datos.csj.gov.py/data/traductores). Die Liste kann nach Sprache gefiltert werden.

Dieses Vorgehen gilt gleichermassen für andere Dokumente, wie beispielsweise die Heiratsurkunde oder den Strafregisterauszug.

Muss der Strafregisterauszug INTERPOL in Paraguay eingeholt werden?

Ja, dieser Auszug ist persönlich in Paraguay einzuholen bei INTERPOL in Asunción. Man muss vorgängig keinen Termin vereinbaren.

Benötige ich für die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung, dass ich mich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen habe?

Nein. Dieses Erfordernis wurde im Jahr 2022 abgeschafft. Das heisst, für die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay sind keinerlei Arztbescheinigungen oder dergleichen erforderlich. Alle für die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung erforderlichen Unterlagen können der Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde entnommen werden. Die Behörde behält sich jedoch grundsätzlich vor im Einzelfall zusätzliche Unterlagen einzufordern, was in der Praxis jedoch sehr selten vorzukommen scheint.

Benötige ich für die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay Einkommens- oder Vermögensnachweise?

Nein. Es werden keine Einkommensnachweise und auch keine Vermögensnachweise verlangt.

Wer hingegen die dauerhafte Aufenthaltsbewilligung („residencia permanente“) beantragen will, muss seine wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit anhand von Dokumenten belegen. Die Erfordernisse für die Beantragung der dauerhaften Aufenthaltsbewillgung („residencia permanente“) in Paraguay findet ihr unter folgendem Link: https://migraciones.gov.py/residencia-permanente/

Wie lange sind meine Dokumente aus dem Herkunftsland gültig?

Die Webseite der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde äussert sich dazu nicht. In der Regel gilt eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten.

Eine Geburtsurkunde kann nicht ablaufen.

Es gibt Länder, die zum Beispiel auf ihren Strafregisterauszügen die Gültigkeitsdauer aufdrucken. In Paraguay ist beispielsweise auf dem INTERPOL-Auszug und dem Strafregisterauszug für Ausländer klar zu lesen, dass diese bloss drei Monate gültig sind. Es gibt aber auch Länder, in denen diese Dokumente sechs Monate gültig sind.

Wir empfehlen euch, wann immer möglich, den paraguayischen Behörden gar keinen Anlass für Beanstandungen zu liefern. Was schlussendlich in Paraguay akzeptiert wird, hängt stark von den jeweiligen Mitarbeitenden ab, aber je aktueller eure Dokumente sind, desto schwieriger wird es, deren Gültigkeit in Frage zu stellen.

Muss für die Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay bei der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde in Asunción ein Termin beantragt werden?

Nein, man geht während den Öffnungszeiten ohne Termin vorbei und erhält bei der Ankunft ein Ticket mit einer Nummer. Auf einem Bildschirm werden die Nummern nacheinander aufgerufen und angezeigt, zu welcher Box man sich begeben muss. Alle Personen, die über ein Ticket verfügen und sich im Wartebereich der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde befinden, werden auch noch nach Ende der Öffnungszeiten bedient.

Können Ehegatten respektive Konkubinatspartner die temporäre Aufenthaltsbewilligung in Paraguay gemeinsam beantragen?

Man kann die Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde gemeinsam aufsuchen, aber jeder muss für sich einzeln ein Ticket lösen. Die Behörde vergibt für jedes Antragsverfahren eine fortlaufende Nummer und deshalb benötigt jeder Antragsstellende ein separates Ticket.

Kinder und Minderjährige müssen respektive können natürlich von ihren Eltern – oder Beistand – begleitet und unterstützt werden, aber auch für sie ist einzeln ein Ticket zu lösen.

Macht es Sinn, neben der temporären Aufenthaltsbewilligung auch gleich eine Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen?

Das macht Sinn, wenn ihr nach Vorliegen der temporären Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) innerhalb von sechs Monaten den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) beantragen werdet. Die Aufenthaltsbescheinigung („certificado de radicación“) ist nämlich ein Erfordernis, um den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) zu beantragen.

Wir haben bei unserer Antragsstellung nicht explizit eine Aufenthaltsbescheinigung mitbeantragt. Wir wurden aber gefragt, ob wir beabsichtigen den paraguayischen Personalausweis zu beantragen und wahrscheinlich hat der Mitarbeitende deshalb die Aufenthaltsbescheinigung in den Antrag (und in die zu entrichtenden Gebühren) integriert.

Werden die eingereichten Originalunterlagen nach der Bearbeitung meines Gesuches um temporären Aufenthalt in Paraguay wieder an mich retourniert?

Ja, ihr erhaltet eure Originale zurück. Sie werden euch zusammen mit der temporären Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) und der Aufenthaltsbescheinigung („certificado de radicación“) ausgehändigt.

Unsere Originalunterlagen waren nicht beschädigt, aber sie enthielten oben rechts am Seitenrand eine Nummerierung mit Kugelschreiber und einzelne Inhalte wurden mit Bleistift unterstrichen und umkreist.

Kann mit der „residencia precaria“ bereits der paraguayische Personalausweis beantragt werden?

Nein. Für die Beantragung des paraguayischen Personalausweises („cédula paraguaya“) wird unter anderem die temporäre Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) benötigt.

Die „residencia precaria“ dient als Übergangsdokument bis zur Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“). Die „residencia precaria“ ist drei Monate gültig und befugt eine Person, sich während dieser Gültigkeitsdauer legal in Paraguay aufzuhalten, das Land zu verlassen und wieder einzureisen, zu studieren und zu arbeiten.

Wozu dient die „residencia precaria“?

Die „residencia precaria“ ist drei Monate gültig und befugt eine Person, sich während dieser Gültigkeitsdauer legal in Paraguay aufzuhalten, das Land zu verlassen und wieder einzureisen, zu studieren und zu arbeiten.

Kann ich mit der „residencia precaria“ ein paraguayisches Bankkonto eröffnen?

Nein. Um bei einer paraguayischen Bank ein Konto zu eröffnen, wird in der Regel das Vorweisen des paraguayischen Personalausweises („cédula paraguaya“) vorausgesetzt und dieses Dokument kann erst beantragt werden, wenn die temporäre Aufenthaltsbewilligung („residencia temporal“) ausgestellt wurde.

Wer jedoch dringend ein paraguayisches Bankkonto benötigt, kann bei der Bank SUDAMERIS vorstellig werden. Dort kann man grundsätzlich auch ein Bankkonto eröffnen, ohne bereits über den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) zu verfügen. Grundsätzlich genügt ein gültiger Reisepass. Die Bank verlangt jedoch einen Nachweis, dass ihr über ein valides Einkommen verfügt. Und die Bank behält sich natürlich vor, individuell im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Bankkonto gewährt wird oder nicht. 

Wo kann ich meine temporäre Aufenthaltsbewilligung in Paraguay abholen?

Sobald die temporäre Aufenthaltsbewilligung zur Abholung bereit liegt, solltet ihr von der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eine E-Mail erhalten. Die Behörde eröffnete am 15.12.2025 einen neuen Standort eigens für die Abholung von Dokumenten. Die neue Adresse lautet: Azara N° 607 esquina Iturbe, Asunción.

Die Adresse für die Einreichung von Gesuchen bleibt unverändert (siehe hievor „Allgemeine Infos„).

Gibt es für die Abholung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay bei der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eine Frist?

Ja. Sobald die temporäre Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde, solltet ihr von der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eine E-Mail erhalten. Die temporäre Aufenthaltsbewilligung muss nach der Ausstellung innerhalb von sechs Monaten abgeholt werden, andernfalls wird das Dokument vernichtet.

Verliere ich meinen Residentenstatus, wenn ich nicht in Paraguay lebe?

Grundsätzlich muss man nicht dauerhaft in Paraguay leben, um seinen Residentenstatus zu behalten. ABER, die temporäre Aufenthaltsbewilligung erlischt, wenn sich eine Person während über einem Jahr fortlaufend nicht in Paraguay befand, gemäss paraguayischem Migrationsgesetz, Artikel 55, Ziffer 2. Das heisst, man muss mindestens einmal pro Jahr (vor Ablauf der 365 Tage) einen Aufenthalt in Paraguay verbuchen.

Neu ist zudem, dass das erste Jahr nach Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung anhand des Ausstellungsdatums der temporären Aufenthaltsbewilligung berechnet wird (und nicht wie die Jahre darauf anhand des Ausreisestempels im Pass). Wenn also die temporäre Aufenthaltsbewilligung beispielsweise am 1. Mai 2026 ausgestellt wurde, muss man vor dem 1. Mai 2027 nach Paraguay einreisen, um seinen Aufenthaltsstatus nicht zu verlieren.

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12 responses to “Anleitung zur Beantragung der temporären Aufenthaltsbewilligung in Paraguay („residencia temporal“)”

  1. Avatar von Christian Lewe
    Christian Lewe

    Hast du schon ein Bankkonto eröffnet? Mein Konto aus Europa werde ich wohl bald umstellen müssen.

    1. Avatar von GUAYaner-Team

      Hallo Christian

      Danke für deine Anfrage.

      Nein, wir sind tatsächlich selbst noch am abwägen, was wohl die günstigste Variante für uns ist. Wir beziehen unser Einkommen aus dem Ausland und die paraguayischen Banken verlangen eine Gebühr zwischen USD 33 – USD 44 für jede Überweisung, die aus dem Ausland eingeht. Aus unserer Sicht ist das einfach nur überrissen. Bei der Bank SUDAMERIS kann man übrigens auch als Ausländer ohne paraguayischen Personalausweis (cédula paraguaya) ein Bankkonto eröffnen (wir müssen diese neue Info im Beitrag noch ergänzen). Sie verlangen grundsätzlich einen gültigen Reisepass und valide Einkommensnachweise. Natürlich behält sich die Bank vor, in jedem Fall individuell über die Kontoeröffnung zu entscheiden. Am besten geht man persönlich vorbei und bespricht seine Ausgangslage vor Ort mit einem Bank-Mitarbeitenden.

  2. Avatar von John Tharp
    John Tharp

    Great info.

    1. Avatar von GUAYaner-Team

      Hi John

      Thanks for your comment. We are pleased to help!

      Greetings from Altos

  3. Avatar von Jon Smahl
    Jon Smahl

    Hello, may I ask the source for the last FAQ:

    „Is there a deadline for collecting the temporary residence permit from the immigration and naturalization authority?
    Yes. Once the temporary residence permit has been issued, you will receive an email from the immigration and naturalization authorities. The temporary residence permit must be collected within six months of its issuance.“

    We were hoping to apply a year before moving there!

    1. Avatar von GUAYaner-Team

      Hello Jon!

      Thank you for your question.

      This information is based on the e-mail we got from the inmigration office. As soon as your temporary residence has been issued and is ready for pickup, you will receive an e-mail from the inmigration office. In this e-mail, they inform you that you have six months to fetch the document, otherwise it will be destroyed.

      Only a few days ago, we collected our temporary residence. We haven’t found time yet to update our blog but surely within the next few days this will be done in order to provide you and other readers with new information about the process.

      We hope to help you with these lines. Take care and all the best!

      Greetings from Paraguay

  4. Avatar von Denise
    Denise

    Danke für eure wertvollen Tipps und den super Artikel. Sie sind enorm hilfreich.

    Reicht ein Zivilstandsausweis, oder muss es eine Scheidungsurkunde , Heiratsurkunde sein? Ich bin Schweizerin und finde mein Dokument nicht mehr

    1. Avatar von GUAYaner-Team

      Hallo Denise

      Danke für deinen Kommentar, über den wir uns sehr gefreut haben!

      Wir empfehlen dir, dich möglichst an die von der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde publizierten Erfordernisse zu halten, welche du auf der Webseite der Behörde nachlesen kannst (https://migraciones.gov.py/residencia-temporal/). Konkret heisst das, dass du folgendes Dokument beschaffen solltest: LEDIG = Personenstandsausweis, zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes; VERHEIRATET = Heirats-/Trauungsurkunde, zu bestellen beim Zivilstandsamt des Ortes der Eheschliessung; GESCHIEDEN = Scheidungsurkunde, zu bestellen beim Gericht des Scheidungsortes; VERWITWET = Todesurkunde des Ehepartners, zu bestellen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes. In der Schweiz können die Dokumente in der Regel problemlos online bestellt werden, teilweise sogar mit Apostille für Paraguay.

      Wir hoffen, dir mit diesen Informationen zu dienen.

      Aues Gueti und beschti Grüess us Paraguay i d’Schwiiz

  5. Avatar von Jeff
    Jeff

    Hello,

    Thank you so much for sharing this guide, it is very helpful.
    I’ve a question regarding the address you provided to the authorities.

    Did you guys have an ongoing lease at the moment of requesting the temporary residency?
    If not, how did you manage the address part?

    Danke!

    1. Avatar von GUAYaner-Team

      Hello Jeff,

      Thanks for your comment. We are pleased to hear that our guide is useful!

      In fact, when we applied for our temporary residence we lived in a house that we rented for the first 30 days after our arrival in Paraguay. At INTERPOL and also at the inmigration office we indicated the address of that rental house even though we knew that this address will change after 30 days. Don’t worry, the address doesn’t matter that much. There is no address printed on temporary residence and the inmigration office won’t send you your temporary residence by post. You will have to fetch the document yourself at the office they recently opened at Azara N° 304 esquina Iturbe, in Asunción. So if for example, you currently live in a Hotel, you just indicate the address of the Hotel (maybe without mentioning the hotel’s name :D).

      However, if later you are going to apply for your „cédula paraguaya“, you will need some kind of fixed address as a certificate of life and residence will be needed. We got our certificate of life and residence issued by the „juzgado de paz municipal“ and had to provide him with a copy of our ongoing lease to prove residence and two witnesses had to confirm our residence. We will soon publish a guide for „cédula paraguaya“ as well.

      We hope to have answered your question with these lines.

      Greetings from Altos and all the best,

  6. Avatar von Hubert
    Hubert

    Hallo ihr beiden,

    Ich bin ehrlich gesagt überwältigt von den Informationen, die ihr auf eurer Webseite unentgeltlich veröffentlicht!! Das ist durchaus nicht üblich und EIN GROSSES LOB UND DANKESCHÖN wert!!

    Meine Frage: Ich bin zwar noch verheiratet, aber lebe seit 5 Jahren getrennt von meiner Frau. Eine Scheidung haben wir aus moralischen Gründen nicht in Erwägung gezogen, da meine Frau nur eine (sehr) geringe Rente bekommt. Warum sollte ein Staat (und die Anwälte) an einem Scheidungsverfahren Geld verdienen?) Ich zahle freiwillig Unterhalt (das müsste ich auch nach einer offiz. Scheidung)… So what?

    Nun zu meiner Frage:
    Wenn ich nun allein nach Paraguay gehe, meine Frau aber in Deutschland bleibt….muss ich dann trotzdem eine apostillierte Heiratsurkunde vorlegen?

    Ich hörte und las schon häufig, daß dies nicht notwendig wäre, wenn die Ehefrau nicht mitkommen würde….. 🤔

    Was stimmt nun bzw. ist Realität?

    1. Avatar von GUAYaner-Team

      Hallo Hubert!

      Vielen Dank für deinen lieben Kommentar. Wir freuen uns, wenn die von uns zur Verfügung gestellten Informationen hilfreich sind! Genau das, ist unser Ziel.

      Deine Frage ist sehr interessant. Jedes Gesuch erhält bei der paraguayischen Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde eine fortlaufende Antragsnummer, weshalb auch Ehegatten nach Ankunft in der Behörde je einzeln ein Ticket lösen müssen. Das heisst, für die Antragsstellung spielt es gar keine Rolle, ob der Ehepartner in Paraguay ist oder nicht und auch nicht, ob sich dieser ebenfalls in Paraguay anmeldet oder nicht. Grundsätzlich solltest du ein Dokument vorweisen können, aus dem dein Zivilstand hervorgeht. Wir empfehlen dir, dass dieses Dokument bei der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate alt ist, um der Behörde keinerlei Anlass für Beanstandungen zu liefern. Wer beabsichtigt, nach Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung den paraguayischen Personalausweis („cédula paraguaya“) zu beantragen, dem empfehlen wir, alle Dokumente mit möglichst aktuellem Datum einzuholen, da bereits die Ausstellung der temporären Aufenthaltsbewilligung drei Monate dauert und der paraguayische Personalausweis („cédula paraguaya“) erst nach Vorliegen der temporären Aufenthaltsbewilligung beantragt werden kann.

      Das ist unsere persönliche Einschätzung des Sachverhaltes und bedeutet nicht, dass die von dir gehörten Erfahrungsberichte anderer unwahr sind. Schlussendlich entscheidet die Behörde von Fall zu Fall, was akzeptiert wird. Wir erlebten selbst bis jetzt bei keiner paraguayischen Behörde willkürliches Verhalten und uns haben auch andere über kein solches berichtet. Unsere Empfehlung ist daher: halte dich an die von der Inmigrations- und Einbürgerungsbehörde publizierten Erfordernisse und du wirst keinerlei Probleme haben.

      Wir hoffen, dir mit unserer Antwort zu helfen.

      Liebe Grüsse aus Paraguay und alles Gute

      PS
      Wir finden es einfach toll, wie deine Frau und du die Trennung untereinander geregelt habt. Wir teilen deine diesbezüglichen Überlegungen absolut und sollte sich jemand von euch zu einem späteren Zeitpunkt wirklich nochmals verheiraten wollen, könnt ihr immer noch die Scheidung beantragen.

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